ISIN: DE000LED4000 / WKN: LED400
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 07.04.2021:
Die ams Offer GmbH, München („ams Offer“), als herrschende Gesellschaft und die OSRAM Licht AG, München („OSRAM“), als abhängige Gesellschaft haben am 22. September 2020 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 AktG geschlossen und diesen am 2. November 2020 durch eine Erhöhung der darin vorgesehenen Abfindung ergänzt („Vertrag“).
Dem Vertrag haben die Gesellschafterversammlung der ams Offer am 2. November 2020 und die außerordentliche Hauptversammlung der OSRAM am 3. November 2020 zugestimmt. Der Vertrag ist mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts München am 3. März 2021 wirksam geworden. Die Bekanntmachung der Eintragung durch das Gericht gemäß § 10 HGB erfolgte am 31. März 2021.
Im Vertrag hat sich die ams Offer verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der OSRAM dessen auf den Namen lautende Stückaktien der OSRAM (ISIN DE000LED4000) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (jede einzeln eine „OSRAM-Aktie“ und zusammen die „OSRAM-Aktien“) gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 45,54 je OSRAM-Aktie („Abfindung“) zu erwerben („Abfindungsangebot“). Die Abfindung wird gemäß § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG nach Ablauf des Tages, an dem der Vertrag wirksam geworden ist, d. h. vom 4. März 2021 an, mit jährlich fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.
Diejenigen außenstehenden Aktionäre der OSRAM, die das Abfindungsangebot nicht annehmen, bleiben Aktionäre der OSRAM und haben für die Dauer des Vertrags Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Ausgleichs in Form einer jährlichen Geldleistung (der „Ausgleich“). Der Ausgleich beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der OSRAM brutto EUR 2,57 je OSRAM-Aktie abzüglich eines Betrags für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ergibt sich aus dem Bruttoausgleichsbetrag von EUR 2,57 eine Nettoausgleichszahlung in Höhe von insgesamt EUR 2,24 je OSRAM-Aktie für ein volles Geschäftsjahr. Falls der Vertrag während eines Geschäftsjahres der OSRAM endet oder OSRAM während der Dauer des Vertrages ein Rumpfgeschäftsjahr bildet, vermindert sich der Ausgleichsbetrag für das betroffene Geschäftsjahr zeitanteilig. (…)