ISIN: DE000PET1111 / WKN: PET111
Aus der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 15.11.2016:
Tagesordnung
7. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der PETROTEC AG auf die REG Germany AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 1 und Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)
(…)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß dem Verlangen der REG Germany AG folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der PETROTEC AG mit Sitz in Borken werden gemäß § 62 Absatz 1 und Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit § 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der REG Germany AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 1,06 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der PETROTEC AG auf die Hauptaktionärin übertragen.“