ISIN: DE000PET1111 / WKN: PET111
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 13.10.2016:
- Gemäß § 62 Abs. 5 Satz 3 i.V.m. § 62 Abs. 3 UmwG machen wir bekannt, dass eine Verschmelzung der PETROTEC AG („PETROTEC“) mit Sitz in Borken, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10597, als übertragender Gesellschaft und der REG Germany AG („REG“) mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 225662, als übernehmender Gesellschaft vereinbart ist.
- Rechtliche Grundlage der Verschmelzung ist der Verschmelzungsvertrag zwischen der REG und der PETROTEC vom 10. Oktober 2016, welcher zuvor am 23. September 2016 im Entwurf aufgestellt worden war. Der Verschmelzungsvertrag ist jeweils zum Handelsregister des Sitzes der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingereicht worden.
- Mit der Verschmelzung überträgt die PETROTEC ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach den §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die REG. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung sollen die Minderheitsaktionäre der PETROTEC ausgeschlossen werden (§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG).
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