ISIN: DE0006916604 / WKN: 691660
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 14.03.2023:
Die Pfeiffer Vacuum Technology AG (Pfeiffer Vacuum) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen Pfeiffer Vacuum als abhängigem Unternehmen und der Pangea GmbH (Pangea) als herrschendem Unternehmen abgeschlossen. Die Vereinbarung soll die bereits enge Zusammenarbeit zwischen Pfeiffer Vacuum und der Busch-Gruppe weiter vereinfachen und den konzerninternen Austausch von Informationen verbessern.
„Mit dem Vertrag schaffen wir die notwendige rechtliche Grundlage für eine engere und effektivere Zusammenarbeit mit der Busch-Gruppe“, erklärt Dr. Britta Giesen, CEO der Pfeiffer Vacuum Technology AG. „Seit 2019 arbeiten wir in den Bereichen Beschaffung, IT, Vertrieb und F&E zusammen und haben trotz gewisser regulatorischer Hürden bereits spürbare Erfolge erzielt. Diese Hürden haben jedoch Ressourcen gebunden und die Umsetzungsgeschwindigkeit einzelner Maßnahmen gebremst. Wir sind der Überzeugung, dass wir das Potential, das in unserer Zusammenarbeit steckt, in Zukunft noch besser nutzen und unser Produktportfolio sowie unsere internationale Ausrichtung gemeinsam erweitern können.“ (…)
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung von Pfeiffer Vacuum, die für den 2. Mai 2023 in Frankfurt am Main vorgesehen ist und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung von Pangea, welche für den 28. April 2023 vorgesehen ist. Pangea, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Busch SE, hält derzeit 62,7 % der Aktien an Pfeiffer Vacuum. Weitere 0,96 % der Aktien hält die Busch SE.
In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bietet Pangea den Minderheitsaktionären von Pfeiffer Vacuum ein Barabfindungsangebot gemäß § 305 AktG in Höhe von 133,07 Euro je Aktie an. Dieser Betrag übersteigt den Wert in Höhe von 125,70 Euro je Aktie, der durch den unabhängigen Gutachter Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, (Ebner Stolz) unter Anwendung des Unternehmensbewertungs-Standards IDW S1 für Pfeiffer Vacuum ermittelt und durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft I-Advise AG, Düsseldorf, (I-Advise) bestätigt wurde, um 5,86 %. Gleichzeitig entspricht die Barabfindung exakt dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelten volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Pfeiffer Vacuum-Aktie von 133,07 Euro je Aktie im relevanten Drei-Monats-Zeitraum bis einschließlich 5. November 2022. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht zudem eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe von 7,93 Euro (brutto) bzw. bei derzeitiger Besteuerung von 7,32 Euro netto je Aktie vor.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie der gemeinsame Bericht des Vorstands von Pfeiffer Vacuum und der Geschäftsführung der Pangea zu dem Vertrag einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme von Ebner Stolz sowie der Prüfbericht des gerichtlich bestellten Prüfers I-Advise werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung der Pfeiffer Vacuum in den nächsten Tagen online unter https://group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung veröffentlicht. (…)