ISIN: DE000A0BVU93 / WKN: A0BVU9
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 18.04.2018:
- Der Vorstand hat in seiner heutigen Vorstandssitzung in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Phoenix Solar Aktiengellschaft („Phoenix Solar“), Herrn Dr. Michael Jaffé, beschlossen, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 57 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse zeitnah den Widerruf der Zulassung der Aktien der Phoenix Solar zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu beantragen, wodurch die Aufnahme des Handels der Phoenix Solar Aktien im regulierten Markt (General Standard) von Amts wegen veranlasst wird.
- Durch den Wechsel des Börsensegments werden die Zulassungsfolgepflichten der Gesellschaft wie bestimmte Berichts- und Veröffentlichungsanforderungen entfallen.
- Dadurch kann die Gesellschaft erheblichen Kostenaufwand reduzieren.
- Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam.