ISIN: DE0006916406 / WKN: 691640
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 22.08.2018:
- Durch den Erwerb eines Aktienpakets ist die CANCOM SE seit heute in Besitz von rund 95,1 Prozent der Aktien der Pironet AG. Die CANCOM SE hatte im Jahr 2013 die Mehrheit an der Pironet AG übernommen und das Unternehmen ist seitdem bereits operativ umfassend in die Aktivitäten der gesamten CANCOM Gruppe integriert.
- Die Überschreitung der 95-Prozent-Anteilsschwelle schafft nun die Möglichkeit für die Übertragung der verbleibenden Minderheitenanteile auf CANCOM. Der Besitz von 100 Prozent der Aktien der Pironet AG würde die weitere Vereinfachung der Konzernstrukturen und endgültige Integration, speziell im für CANCOM so bedeutenden Cloud- und Managed-Services-Geschäftsfeld, unterstützen.
- Mit dem nun erfolgten Erwerb eines weiteren Aktienpakets ist die CANCOM SE nun im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG Hauptaktionär der Pironet AG. Die CANCOM SE hat dem Vorstand der Pironet AG daher ebenfalls nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der Pironet AG die Übertragung der Aktien der übrigen Minderheitsaktionäre der Pironet AG auf die CANCOM SE gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.
- Der Beschluss soll nach Wunsch der CANCOM SE auf einer außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden.
- Die genaue Höhe der Barabfindung für die Minderheitsaktionäre steht noch nicht fest und wird im Rahmen des Verfahrens zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
- CANCOM strebt an, das Verfahren spätestens im Frühjahr 2019 abzuschließen. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die entsprechenden Abfindungszahlungen fließen. Als Indikation rechnet die CANCOM SE mit Gesamtkosten für die Abfindung und das Verfahren in Höhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrags im kommenden Jahr. (…)