ISIN: DE0006916406 / WKN: 691640
Aus der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft am 10.01.2019:
Tagesordnung
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TOP 2 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Pironet AG, Köln, auf die CANCOM SE, München, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (…)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der CANCOM SE, München, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Pironet AG mit Sitz in Köln (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, CANCOM SE mit Sitz in München, zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 9,36 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Pironet AG mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 auf die Hauptaktionärin übertragen.“
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