ISIN: DE0006943103 / WKN: 694310 bzw. LG Saarbürcken 7III O 50/02 und OLG Saarbrücken 1 W 108/06
Aus der Bekanntmachung der METRO AG im elektronischen Bundesanzeiger gemäß § 14 SpruchG am 25.06.2014:
„Im Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte AG, Kirkel, auf die METRO AG im Jahr 2002 hat das Oberlandesgericht Saarbrücken (1 W 108/06) mit Beschluss vom 11. Juni 2014 die Beschwerden von Antragstellern gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 3. April 2006 (7III O 50/02) zurückgewiesen. Der Beschluss des Landgerichts ist damit rechtskräftig und wird hiermit gemäß § 14 SpruchG bekannt gemacht:
Landgericht Saarbrücken
Geschäfts-Nr.: 7III O 50/02
BESCHLUSS
In dem Rechtsstreit
1. Susanne Laudick, Münster – Antragstellerin –
…
gegen
Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte AG, Kirkel, vertreten durch den Vorstand – Antragsgegnerin –
hat die Kammer für Handelssachen III des Landgerichts in Saarbrücken durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Ewen als Vorsitzende am 03.04.2006 beschlossen:
1. Die Anträge auf Bestimmung der angemessenen Barabfindung werden als unbegründet zurückgewiesen.
2. Die Antragsgegnerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.
Düsseldorf, im Juni 2014
METRO AG
Der Vorstand“