ISIN: DE0005117006 / WKN: 511700 – LG Stuttgart – Az.: 31 O 12/17 KfHSpruchG
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 05.10.2017:
In dem Spruchverfahren mit dem o.g. Aktenzeichen gegen die Azkoyen S.A., Peralta / Navarra, Spanien, zur gerichtlichen Bestimmung einer angemessenen Barabfindung gem. § 327 f AktG für die in der außerordentlichen Hauptversammlung der primion Technology AG, Stetten am kalten Markt, vom 17. Februar 2017 beschlossenen Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Mehrheitsaktionärin, die Azkoyen S.A. (Antragsgegnerin) ist für die nicht antragstellenden Aktionäre (…) zum gemeinsamen Vertreter der nichtantragstellenden Aktionäre bestellt worden (§ 6 Abs. 1 SpruchG).