ISIN: DE0005117006 / WKN: 511700
Aus der Bekanntmachung der Azkoyen, S.A. im Bundesanzeiger am 07.04.2017:
- Die außerordentliche Hauptversammlung der primion Technology AG („primion“) vom 17. Februar 2017 hat auf Verlangen der Azkoyen, S.A. („Azkoyen“) gemäß §§ 327a ff. AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf Azkoyen als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 11,06 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der primion beschlossen.
- Der Übertragungsbeschluss ist am 03. April 2017 in das Handelsregister der primion beim Amtsgericht Ulm unter HRB 710911 eingetragen worden. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der primion auf die Azkoyen übergegangen. Die Abfindungsverpflichtung wird von Azkoyen unverzüglich Zug-um-Zug gegen die Übertragung der Rechte der Minderheitsaktionäre an den Globalurkunden der primion erfüllt werden.
- Die banktechnische Abwicklung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre sowie die Auszahlung der Barabfindung werden von der Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart (LBBW) vorgenommen.
- Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre gegen Ausbuchung ihrer Aktien der primion ist unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in die Wege geleitet worden. Die Minderheitsaktionäre werden hierüber von ihren depotführenden Instituten gesondert informiert und müssen nicht von sich aus tätig werden.