Aus der Bekanntmachung im Handelsregister vom 17.07.2019:
Die Hauptversammlung vom 03.04.2019 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Barabfindung beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.