ISIN: DE0005487904 / WKN: 548790 – Az.:31Wx330/16 – OLG München
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 06.01.2020:
Zum Spruchverfahren nach §§ 304, 305 AktG i.V.m. §§ 1 ff. SpruchG anlässlich des am 3. Juli 2014 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der MAQUET Medical Systems AG, Rastatt (Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim, HRB 719044), als herrschendem Unternehmen und der Pulsion Medical Systems SE, Feldkirch (Handelsregister des Amtsgerichts München, HRB 192563), als abhängigem Unternehmen macht der Vorstand der Pulsion Medical Systems SE hiermit den verfahrensbeendenden rechtskräftigen Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 3. Dezember 2020 (Az. 31 WX 330/16) wie folgt bekannt: (…)
Beschluss
1. Auf die Beschwerden der Antragsteller zu 1), 23), 34), 35), 46) und 58) – 61) und die Anschlussbeschwerden der Antragsteller zu 29) und 30) gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 25.04.2016 wird der von der Antragsgegnerin gem. Ziff. 6.3 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Maquet Medical Systems AG und der Pulsion Medical Systems SE zu zahlende jährliche Ausgleich auf € 1,04 brutto abzüglich etwaiger Körperschaftsteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes festgesetzt.
2. Im Übrigen werden die Beschwerden der Antragsteller zu 1), 23), 34), 35), 46) und 58) – 61) und die Anschlussbeschwerden der Antragsteller zu 29) und 30) zurückgewiesen.
3. Die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 25.04.2016 wird zurückgewiesen.