ISIN: DE0005487904 / WKN: 548700
Aus der Bekanntmachung im elektronschen Bundesanzeiger vom 07.07.2014 mit der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 14.08.2014:
Einziger Tagesordnungspunkt:
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MAQUET Medical Systems AG und der Pulsion Medical Systems SE
- Die Garantiedividende und der Ausgleich betragen für jedes volle Geschäftsjahr der PULSION SE für jede auf den Inhaber lautende Aktie der PULSION SE mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (im Folgenden: die „PULSION SE-Aktie“) jeweils brutto 1,02 EUR (im Folgenden: der „Bruttoausgleichsbetrag“) abzüglich des Betrages etwaiger Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlages nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages sind vom Bruttoausgleichsbetrag 15 % Körperschaftsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag, das sind 0,16 EUR, abzuziehen. Daraus ergibt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages eine Garantiedividende bzw. ein Ausgleich in Höhe von 0,86 EUR je PULSION SE-Aktie für ein volles Geschäftsjahr.
- Die MAQUET Medical Systems AG verpflichtet sich, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der PULSION SE dessen PULSION SE-Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von 17,03 EUR je PULSION SE-Aktie (im Folgenden: die „Abfindung“) zu erwerben.
Die Unterlagen nach § 293f AktG können über die Homepage der Gesellschaft bezogen werden.