Aus der Mitteilung der Gesellschaft vom 05.10.2016:
- Die Vorstände und die Aufsichtsräte von Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB) und Raiffeisen Bank International AG (RBI) haben grundsätzlich die Verschmelzung der RZB mit der RBI beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden nunmehr auch die vorläufigen Bewertungsspannen der zu verschmelzenden Einheiten festgelegt. Die RZB soll in die RBI verschmolzen werden. Das fusionierte Unternehmen wird wie bisher börsenotiert sein.
- Die Transaktion umfasst die Funktionen der RZB als Spitzeninstitut der Raiffeisen Bankengruppe Österreich sowie die Beteiligungen der RZB. Von der Transaktion ausgenommen ist der bereits angekündigte Teilverkauf der UNIQA-Beteiligung. Alle damit im Zusammenhang stehenden Ergebnis- und Bewertungsbeiträge wurden in der Erfolgsrechnung neutralisiert, sind jedoch im Eigenkapital berücksichtigt. Die Common Equity Tier 1 Ratio (fully loaded) der verschmolzenen Einheit auf Basis einer Pro-forma-Berechnung würde per 30. Juni 2016 11,3 Prozent betragen.
- Die für die zu verschmelzenden Einheiten festgelegten vorläufigen Bewertungsspannen werden durch den derzeitigen Stand der von zwei renommierten internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführten vergleichenden Unternehmensbewertungen untermauert. Das Management geht auf dieser Basis von einem Anteil des RBI-Streubesitzes
zwischen 34,6 und 35,7 Prozent (bisher 39,2 Prozent, jeweils bezogen auf die im Umlauf befindlichen Aktien, d.h. ohne eigene Aktien) nach Durchführung der Transaktion aus. - Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden von den Vorständen der RZB bzw. der RBI jeweils unabhängig voneinander beauftragt, nach der sogenannten Dividend Discount Methode ermittelte vergleichende Unternehmensbewertungen gemäß internationalen Bewertungsstandards durchzuführen. Die Angemessenheit des noch nicht vorliegenden endgültigen Umtauschverhältnisses muss aufgrund des österreichischen Verschmelzungsrechts zudem von einem gerichtlich zu bestellenden unabhängigen Verschmelzungsprüfer –gleichfalls eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft –bestätigt werden.
- Die außerordentliche Hauptversammlung der RBI, in der mit einer Dreiviertelmehrheit des anwesenden Kapitals über die Verschmelzung abgestimmt werden soll, ist für den 24. Jänner 2017 geplant.
- Die zur Abstimmung über die Verschmelzung erforderlichen Unterlagen werden –nach Festlegung des endgültigen Umtauschverhältnisses und Vornahme der gesetzlich erforderlichen Prüfungen durch die Aufsichtsräte und externe Prüfer – bis zum 23. Dezember 2016 öffentlich zur Verfügung stehen.
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