ISIN: DE000A1RFMY4 / WKN: A1RFMY bzw. LG Stuttgart 32 O 99/12 KfH SpruchG
„In dem Spruchverfahren SCI AG u.a. gegen RCM Beteiligungs AG zur Bestimmung eines angemessenen Ausgleichs und einer angemessenen Abfindung gem. §§ 304, 305 AktG für die Antragsteller als Minderheitsaktionäre der SM Capital AG wegen der Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat der SM Capital AG in der ordentlichen Hauptversammlung vom 05.09.2012 zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der RCM Beteiligungs AG als herrschendem Unternehmen und der SM Capital AG als abhängiger Gesellschaft ist für die nichtantragstellenden Aktionäre Herr Rechtsanwalt Ulrich Wecker, Uhlandstraße 14, 70182 Stuttgart als gemeinsamer Vertreter (§ 6 SpruchG) bestellt worden.
Stuttgart, 21.01.2013
Landgericht, 32. Kammer für Handelssachen“
Quelle: elektronischer Bundesanzeiger