ISIN DE0007012205 / WKN 701220
Aus der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 17.10.2014 im elektronischen Bundesanzeiger vom 09.09.2014:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß dem Verlangen der 3DS Acquisition AG folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Aktien der übrigen Aktionäre der Realtime Technology Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der 3DS Acquisition AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Hauptaktionär) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 41,00 je Aktie der Realtime Technology Aktiengesellschaft auf die 3DS Acquisition AG übertragen.“
Die Unterlagen nach § 327 c Abs. 3 AktG können über die Homepage der Gesellschaft bezogen werden.