ISIN DE0007012205 / WKN 701220
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 15.12.2014:
- Die außerordentliche Hauptversammlung der Realtime Technology Aktiengesellschaft, München, hat am 17. Oktober 2014 die Übertragung der auf den Namen lautenden Aktien der übrigen Aktionäre der Realtime Technology Aktiengesellschaft, München, („Minderheitsaktionäre“) auf den Hauptaktionär, die Realtime Technology Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (früher: 3DS Acquisition AG, Frankfurt am Main), gegen Gewährung einer von der Realtime Technology Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, zu zahlenden angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
- Der Übertragungsbeschluss wurde gemäß § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG am 11. Dezember 2014 mit dem Vermerk, dass die Übertragung erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers wirksam wird, in das Handelsregister der Realtime Technology Aktiengesellschaft, München, beim Amtsgericht München unter HRB 125910 eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Realtime Technology Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 97236, als übernehmendem Rechtsträger am 15. Dezember 2014 sind der Übertragungsbeschluss und die Verschmelzung wirksam geworden.
- Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Realtime Technology Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 41,00 je auf den Namen lautenden Stückaktie der Realtime Technology Aktiengesellschaft, München, mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (Wertpapier-Kenn-Nummer 701220 // ISIN DE0007012205).