ISIN: DE0005501456 / WKN: 550145 – LG Dortmund – Az.: 18 O 3/14
Aus der Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger vom 03.08.2018:
(…) schließen die Parteien zur Beilegung dieser gerichtlichen Auseinandersetzung und zur Beendigung langwieriger Rechtsstreitigkeiten unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen Standpunkte in rechtlicher und bewertungsmäßiger Hinsicht im Wege des gegenseitigen Nachgebens auf Vorschlag und Anraten des Gerichts nachfolgenden Verfahrensvergleich (nachfolgend der „Vergleich“ genannt):
§ 1 Abschließender Ausgleich, Zustandekommen
1. Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, allen ausstehenden ehemaligen Aktionären der Reply Deutschland, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung Aktionäre der Reply Deutschland waren („ehemalige Reply Deutschland Aktionäre“), zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der Verschmelzung, insbesondere als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens der Reply Deutschland auf die Antragsgegnerin, einen Ausgleichsbetrag in Höhe von EUR 4,41 je Aktie der Reply Deutschland („der Ausgleichsbetrag“) zu gewähren. Die bare Zuzahlung steht auch denjenigen ehemaligen Reply Deutschland Aktionären zu, die die fakultative Barabfindung in Höhe von EUR 10,95 je Aktie der Reply Deutschland angenommen haben. Die bare Zuzahlung ist mit dem gesetzlichen Zinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB seit dem 1. Februar 2014 zu verzinsen. (…)