ISIN: DE000A0Z2XN6 / WKN: A0Z2XN
Aus der Einladung zur Hauptversammlung:
(…) Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der RIB Software SE mit Sitz in Stuttgart werden gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG gegen Gewährung einer von der Schneider Electric Investment AG mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85184 (Hauptaktionärin), zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 41,72 je Nennbetragsaktie auf die Hauptaktionärin übertragen.
b) Die von der RIB Software SE mit Sitz in Stuttgart aufgrund des Aktienoptionsprogramms 2015 und des Aktienoptionsprogramms 2020 ausgegebenen Aktienoptionen wandeln sich in einen von der Schneider Electric Investment AG mit Sitz in Düsseldorf zu zahlenden Anspruch auf angemessene Barabfindung in Höhe von (…)