ISIN: DE0007066003 / WKN: 706600 und LG Frankfurt 3-05 O 50/14 Aus der Bekanntmachung des LG Frankfurt nach § 6 SpruchG im elektronischen Bundesanzeiger am 18.11.2014:
- Nach dem Squeeze-out gibt es ein Spruchverfahren zur Ermittlung einer angemessenen Abfindung.
- Das Aktenzeichen:3-05 O 50/14
- Das Landgericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.