ISIN: DE000A0JCZ51 / WKN: A0JCZ5
Aus der Adhoc-Mitteilung vom 02.06.2014:
- Die MBT Systems GmbH, Zülpich, Deutschland hat der Roth & Rau AG am heutigen Tag ein Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Roth & Rau AG möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die MBT Systems GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. aktienrechtlicher „Squeeze-Out“).
- Die MBT Systems GmbH ist mit 95,11 % am stimmberechtigten Grundkapital der Roth & Rau AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
- Der Übertragungsbeschluss soll voraussichtlich in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Roth & Rau AG gefasst werden.