ISIN: DE0007041105 / WKN: 704110 bzw. Landgericht Frankfurt am Main 3-05 O 227/13
- Die Hauptversammlung der Rücker AG hat am 23.08.2013 einen umwandlungsrechtlichen Squeeze-out nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von Euro 16,23 beschlossen.
- Die Unterlagen nach § 327c Abs. 3 AktG konnten über die Homepage der Gesellschaft bezogen werden.
- Zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung findet vor dem Landgericht Frankfurt ein Spruchverfahren unter o.g. Aktenzeichen statt.
- Das Landgericht hat zum gemeinsamen Vertreter nach § 6 SpruchG Herrn Rechtsanwalt Andreas Thomas c/o Haag Eckhard Schoenpflug, Lurgiallee 14 -16, 60439 Frankfurt am Main bestellt.
Quelle: elektronischer Bundesanzeiger