ISIN: DE000A0DRXC4 / WKN: A0DRXC
Aus der Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 30.09.2015:
- Der Vorstand der Sachsenmilch AG (nachfolgend „Gesellschaft“) mit dem Sitz in Leppersdorf hat am 29. September 2015 beschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel an jedweder Börse an dem die Aktien der Gesellschaft zugelassen sind anzustreben (sogenanntes Delisting). Die Aktien der Gesellschaft sind zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im regulierten Markt der Börse Berlin zugelassen.
- Der Vorstand hat beschlossen, in Kürze einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Der Vorstand beabsichtigt in Kürze einen entsprechenden Beschluss zur Antragstellung bei der Börse Berlin zu fassen.
- Die Aktien der Gesellschaft würden nach Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel an der Wertpapierbörse Frankfurt und der Börse Berlin nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.
- Derzeit rechnet der Vorstand der Gesellschaft damit, dass der Handel der Aktien der Gesellschaft in dem regulierten Markt der Frankfurter Börse voraussichtlich spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse endet.
- Nach dem Wirksamwerden der Widerrufsentscheidungen der betroffenen Börsen rechnet der Vorstand mit dem zeitnahen Widerruf der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft zum Handel von Amts wegen an der Börse Stuttgart. Die Aktien der Gesellschaft würden dann nicht mehr an einer Börse im Inland oder im Ausland handelbar sein.