ISIN DE0006889801, WKN 688980
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 27.06.2013:
- Die ordentliche Hauptversammlung der SCA Hygiene Products SE, München, („SCA Hygiene Products“) vom 17. Mai 2013 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der SCA Hygiene Products auf die Hauptaktionärin, die SCA Group Holding B.V., Amsterdam, („SCA Group“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
- Der Übertragungsbeschluss wurde am 24. Juni 2013 in das Handelsregister der SCA Hygiene Products beim Amtsgericht München unter HRB 181458 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der SCA Hygiene Products in das Eigentum der SCA Group übergegangen.
- Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der SCA Hygiene Products eine von SCA Group zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 487,81 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der SCA Hygiene Products mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von (gerundet) Euro 25,56.