ISIN: AT0000779061; AT0000779079 / WKN: 483882; 483728
Aus dem Beschlussverschlag des Vorstands zur Hauptversammlung der Schlumberger AG am 23.06.2017:
Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gern § 1 GesAusG und die Übertragung von deren Aktien der Schlumberger Aktiengesellschaft auf den Hauptaktionär Sastre Holding SA, Zürich, CHE101.392.364 des Handelsregisters des Kantons Zürich, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem § 2 GesAusG.
Der Vorstand schlägt vor, entsprechend dem Verlangen des Hauptaktionärs Sastre Holding SA gern § 3 Abs 5 Z 1 GesAusG die Hauptversammlung möge folgendes beschließen:
Die Aktien der Minderheitsaktionäre, sohin die Aktien aller Aktionäre der Schlumberger Aktiengesellschaft, Wien, FN 79014 y, mit Ausnahme jener des Hauptaktionärs Sastre Holding SA, Zürich, CHE-101.392.364 des Handelsregisters des Kantons Zürich, werden gemäß § 1 GesAusG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär Sastre Holding SA übertragen.
Sastre Holding SA zahlt den Minderheitsaktionären kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung für ihre Aktien in Höhe von EUR 26,00 je Stammaktie
(IS1N AT0000779061) und EUR 18,50 je Vorzugsaktie (ISIN AT0000779079) der Schlumberger Aktiengesellschaft. Die Barabfindung ist spätestens zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem die Eintragung des Ausschlusses gemäß § 10 UGB als bekannt gemacht gilt, und ist ab dem der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung der Schlumberger Aktiengesellschaft folgenden Tag bis zur Fälligkeit mit jährlich zwei Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Die Kosten der Durchführung des Ausschlusses, insbesondere der Auszahlung der Barabfindung, trägt der Hauptaktionär Sastre Holding SA.