ISIN: DE000A0V9A22 / WKN: A0V9A2
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 23.11.2020:
Die ordentliche Hauptversammlung der Schuler Aktiengesellschaft mit Sitz in Göppingen („Schuler AG“) vom 24. September 2020 hat u. a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Schuler AG auf die Hauptaktionärin, die Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH mit Sitz in Berlin („Andritz BTG IV“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung von EURO 18,30 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Schuler AG gemäß § 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 18. November 2020 in das Handelsregister der Schuler AG beim Amtsgericht Ulm (HRB 530210) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Schuler AG in das Eigentum der Andritz BTG IV übergegangen.
Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Schuler AG von der Andritz BTG IV eine Barabfindung von EURO 18,30 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Schuler AG. (…)