ISIN: DE0007216707 / WKN: 721670
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 12.09.2023:
Die TPPI GmbH, Severinstraße 126, 52080 Aachen, (die „Bieterin“), hat am 24. Juli 2023 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot und Delisting-Angebot (Barangebot) an die Aktionäre der Schumag Aktiengesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen („Zielgesellschaft“), zum Erwerb sämtlicher nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltenen nennwertlosen Inhaberaktien, einschließlich sämtlicher zum Zeitpunkt der Abwicklung des Delisting-Übernahmeangebots bestehenden Nebenrechte, insbesondere des Dividendenbezugsrechts, jede Aktie mit einem jeweiligen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 der Zielgesellschaft (ISIN: DE0007216707 // DE000A31C3S6 // DE000A31C3T4) („Schumag-Aktie“), gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 1,36 je Schumag-Aktie (das „Delisting-Übernahmeangebot“) veröffentlicht.
Die Frist für die Annahme des Delisting-Übernahmeangebots begann am 24. Juli 2023 und endete am 21. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), soweit sie sich nicht nach den gesetzlichen Vorschriften des WpÜG verlängert.
Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) begann am 25. August 2023 und endete am 7. September 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (die „Weitere Annahmefrist“). Das Übernahmeangebot kann nicht mehr angenommen werden.
A. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG
1. Während der Weiteren Annahmefrist ist das Übernahmeangebot für insgesamt 702.071 Schumag-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 7,80 % des Grundkapitals der Zielgesellschaft in Höhe von EUR 8.999.998,00, eingeteilt in 8.999.998 Schumag-Aktien, und der zum Meldestichtag in gleicher Höhe bestehenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
2. Unter Berücksichtigung der 223.367 Schumag-Aktien (d. h. rund 2,48 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), für die das Übernahmeangebot bis zum Ablauf der Annahmefrist am 21. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), angenommen worden ist, ist das Übernahmeangebot bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist (der „Meldestichtag“) für insgesamt 925.438 Schumag-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 10,28 % des Grundkapitals der Zielgesellschaft in Höhe von EUR 8.999.998,00, eingeteilt in 8.999.998 Schumag-Aktien, und der zum Meldestichtag in gleicher Höhe bestehenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
3. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 2.250.000 Schumag-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 25,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.
4. Die Stimmrechte aus diesen 2.250.000 Schumag-Aktien (oder 25,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft) sind Herrn Prof. Dr. Thomas Prefi gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen.(…)
B. Abwicklung des Angebots
Der Vollzug des Delisting-Übernahmeangebot für die im Rahmen der Annahmefrist und der Weiteren Annahmefrist zum Verkauf eingereichten Schumag-Aktien findet voraussichtlich am 14. September 2023 statt.