Aus der Bekanntmachung (Einladung HV) im elektronischen Bundesanzeiger am 05.05.2014: Aus der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Juni 2014:
TOP 6: Squeeze-out
- Die SEKISUI SPR Europe GmbH mit Sitz in Schieder-Schwalenberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6741, hält direkt 91.395.285 Aktien und über ihre Tochtergesellschaft CPT Real Estate Ltd. & Co. KG indirekt und gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnende weitere 6.116.881 Aktien an der Gesellschaft und somit direkt und indirekt einen Anteil in Höhe von 97,90378% des nominalen Grundkapitals der Gesellschaft.
- Die SEKISUI SPR Europe GmbH ist folglich Hauptaktionär der Gesellschaft im Sinne von § 327a Abs. 1 S. 1 AktG. Gemäß § 327a Abs. 1 S. 1 AktG hat die SEKISUI SPR Europe GmbH per Schreiben vom 1. April 2014 das Verlangen an den Verwaltungsrat der Gesellschaft gerichtet, einen Beschluss der Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die SEKISUI SPR Europe GmbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung herbeizuführen.
- Die Minderheitsaktionäre erhalten eine angemessene Barabfindung in Höhe von 0,02 EUR je Aktie, welche die SEKISUI SPR Europe GmbH auf der Grundlage einer durch den Wirtschaftsprüfer Thomas Bree, geschäftsansässig in Dortmund, durchgeführten Unternehmensbewertung festgelegt hat. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deitmer & Partner GmbH, geschäftsansässig in Münster, die auf Antrag der Gesellschaft vom Landgericht Dortmund ausgewählt und durch Beschluss vom 25. Januar 2012 als sachverständiger Prüfer bestellt wurde, geprüft und bestätigt.
Die Unterlagen nach § 327c AktG konnten nur auf dem Postweg von der Gesellschaft bezogen werden.