ISIN: DE000A0XFWK2 / WKN: A0XFWK
Aus der Mitteilung der Gesellschaft vom 15.07.2025:
Die Sidetrade AG, Frankfurt am Main, („Sidetrade”) hat heute das gegenüber dem Vorstand der SHS Viveon AG („Gesellschaft“) am 7. April 2025 gestellte Verlangen gerichtet auf die Einberufung einer Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Sidetrade gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft auf die Sidetrade gemäß § 62 Abs. 1 und 5 des Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (verschmelzungsrechtlicher Squeezeout) konkretisiert.
In diesem Zusammenhang hat die Sidetrade dem Vorstand der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie circa 91,995% des Grundkapitals der Gesellschaft hält, somit Hauptaktionärin der Gesellschaft im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes ist und die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf EUR 3,05 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung hat die Angemessenheit der von der Sidetrade festgelegten Barabfindung bestätigt.
Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der Sidetrade sind auf Grundlage des am 24. Juni 2025 aufgestellten finalen Entwurfes am 2. Juli 2025 durch notarielle Urkunde UVZ-Nr. 3132/25 des Notars Professor Dr. Hartmut Wicke erfolgt. Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft erfolgen soll.
Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Sidetrade gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 3,05 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft soll in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden, die voraussichtlich am 27. August 2025 stattfinden wird.
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Sidetrade ab.