ISIN: DE000A1JBPV9 – DE 000A2LQ165 / WKN: A1JBPV – A2LQ16
Aus der Stellungnahme der Gesellschaft zum Kaufangebot der Pierer Industrie AG vom 06.06.2019:
- Auf Basis einer Gesamtwürdigung unter anderem der oben aufgezeigten Aspekte,der Gesamtumstände des Delisting-Erwerbsangebots,mit denen sich der Vorstand und der Aufsichtsrat intensiv auseinandergesetzt haben halten der Vorstand und der Aufsichtsrat den Angebotspreis von EUR 19,87 je SHW-Aktie aus finanzieller Sicht für nicht angemessen. (…)
- Ungeachtet dessen sind Vorstand und Aufsichtsrat nach einer umfassenden Gesamtabwägung der Auffassung, dass das Delisting Erwerbsangebot und das damit verbundene Delisting der SHW-Aktien im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Stakeholder liegen. Insbesondere soll der Börsenhandel mit SHW-Aktien im Freiverkehr der Börse München (m:access) und im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Einschränkungen der Transparenzpflichten fortgesetzt werden, so dass die SHW-Aktie grundsätzlich auch weiter hin über die Börse handelbar bleibt. Auf diese Weise bleibt auch der öffentliche Aktienmarkt als theoretische Finanzierungsoption für die SHW erhalten.
- Das Delisting Erwerbsangebot und das damit verbundene Delisting der SHW-Aktien sind dementsprechend aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat als positiv für die SHW zu bewerten. Für die SHW-Aktionäre bietet das Delisting-Erwerbsangebot zugleich eine sichere Möglichkeit, ihre SHW Aktien vor dem Wirksamwerden des geplanten Delisting zu veräußern.Im Anschluss an das Delisting wird der Börsenhandel -wie bereits ausgeführt-zwar im Freiverkehr der Börse München (m:access) und im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse fortgeführt werden. Allerdings besteht kein Anspruch auf eine Fortsetzung dieses Börsenhandels, der zudem auch jederzeit ohne ein weiteres Delisting-Erwerbsangebot beendet werden könnte.
- Zudem muss damit gerechnet werden, dass die Liquidität der Aktie abnehmen könnte, wodurch auch der Wert der SHW-Aktie nachteilig betroffen sein kann. In Anbetracht der aus langfristiger Sicht nicht angemessenen Gegenleistung können die Aktionäre, die das Delisting Erwerbsangebot annehmen allerdings nicht am langfristigen Wertsteigerungspotential der SHW partizipieren. Dementsprechend und unter Berücksichtigung sämtlicher vorstehender Ausführungen in dieser Stellungnahme können Vorstand und Aufsichtsrat den SHW-Aktionären weder empfehlen, das Delisting-Erwerbsangebot anzunehmen noch ihnen empfehlen,das Delisting-Erwerbsangebot abzulehnen,so dass sie sich einer Empfehlung an die Aktionäre enthalten(neutraleStellungnahme). (…)