ISIN: DE0005141907 / WKN: 514190
Aus der Einladung der Gesellschaft zur Hauptversammlung am 06.12.2017:
Tagesordnung
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der SinnerSchrader Aktiengesellschaft als abhängigem Unternehmen und der Accenture Digital Holdings GmbH als herrschendem Unternehmen
Die SinnerSchrader Aktiengesellschaft als abhängiges Unternehmen und die Accenture Digital Holdings GmbH mit Sitz in Kronberg im Taunus als herrschendes Unternehmen haben am 20. Oktober 2017 den Entwurf eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags aufgestellt, mit dessen Wirksamkeit die SinnerSchrader Aktiengesellschaft die Leitung ihrer Gesellschaft der Accenture Digital Holdings GmbH unterstellt und sich verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an die Accenture Digital Holdings GmbH abzuführen. Es ist beabsichtigt, diesen Vertrag am 7. Dezember 2017 zu schließen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und der Gesellschafterversammlung der Accenture Digital Holdings GmbH sowie ferner der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der SinnerSchrader Aktiengesellschaft. Es ist beabsichtigt, dass die Gesellschafterversammlung der Accenture Digital Holdings GmbH dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag unmittelbar vor der Zustimmung der Hauptversammlung der SinnerSchrader Aktiengesellschaft zustimmt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der SinnerSchrader Aktiengesellschaft als abhängigem Unternehmen und der Accenture Digital Holdings GmbH als herrschendem Unternehmen in der als Entwurf am 20. Oktober 2017 aufgestellten Fassung wird zugestimmt.
(…)
Die Accenture Digital Holdings GmbH verpflichtet sich unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, den außenstehenden Aktionären der SinnerSchrader Aktiengesellschaft als angemessenen Ausgleich für die Dauer des Vertrages eine wiederkehrende Geldleistung zu zahlen (Ausgleich). Diese beträgt für jedes volle Geschäftsjahr je Aktie EUR 0,26 brutto. Hinsichtlich davon abzuziehender Steuern, Fälligkeit und weiterer Einzelheiten wird auf § 4 des Vertrages Bezug genommen.
Die Accenture Digital Holdings GmbH verpflichtet sich unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag des Weiteren, auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs der SinnerSchrader Aktiengesellschaft dessen Aktien an der Gesellschaft gegen eine Barabfindung von EUR 10,21 je Aktie zu erwerben. (…)