ISIN: DE0005141907 / WKN: 514190
Aus der Bekanntmachung der Accenture Digital Holdings GmbH vom 04.06.2019:
- Accenture Digital Holdings GmbH (die ‚Bieterin‘) hat am 28. Mai 2019 ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der SinnerSchrader Aktiengesellschaft (die ‚Zielgesellschaft‘) im Wege eines öffentlichen Delisting-Angebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der Zielgesellschaft (die ‚SinnerSchrader-Aktien‘), die nicht von der Bieterin unmittelbar gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Euro in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der SinnerSchrader-Aktien während der letzten sechs Monate vor dieser Veröffentlichung (vgl. § 31 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG) je SinnerSchrader-Aktie, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die ‚BaFin‘) ermittelt wird, zu erwerben (das ‚Delisting-Angebot‘).
- Die BaFin hat der Bieterin am 4. Juni 2019 mitgeteilt, dass der Mindestangebotspreis EUR 12,79 beträgt. Die Bieterin hat sich aber – insoweit leicht abweichend von der Veröffentlichung am 28. Mai 2019 – entschieden, dem Delisting-Angebot einen gerundeten Betrag zugrunde zu legen. Der Angebotspreis wird daher EUR 12,80 betragen.