ISIN: DE0005141907 / WKN: 514190 – LG Hamburg / Az.: 403 HKO 10/18
Aus der Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger vom 15.06.2018:
Beim Landgericht Hamburg ist ein Spruchverfahren verschiedener Aktionäre der SinnerSchrader Aktiengesellschaft, Hamburg gegen die Accenture Digital Holdings GmbH, Kronberg im Taunus zur gerichtlichen Bestimmung einer angemessenen Ausgleichszahlung und Barabfindung gemäß §§ 304, 305 AktG aus Anlass des Abschlusses des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 07.12.2017 anhängig.
Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre wurde gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestellt: (…)