ISIN: DE000SKYD000 / WKN: SKYD00 und Landgericht München I – 5 HK O 16585/15
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 13.06.2016:
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der Sky Deutschland AG anhängig. Antragsgegnerin ist die Sky German Holdings GmbH.
Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten (ehemaligen) Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt:
Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan
c/o Rechtsanwälte Kempter, Gierlinger und Partner
Barer Straße 48
80799 München
Tel.: 0 89/2 87 23 90