ISIN: DE0006171846 / WKN: 617184
Aus der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft am 17.10.2018:
Tagesordnung
6. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft und der SM Capital Aktiengesellschaft
§ 1 Leitung der SM Capital Aktiengesellschaft
(1) Die Organgesellschaft unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der Organträgerin. Die Organträgerin ist demgemäß berechtigt, dem Vorstand der Organgesellschaft hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft allgemeine oder auf Einzelfälle bezogene Weisungen zu erteilen. Die Organgesellschaft ist verpflichtet, die Weisungen zu befolgen. (…)
§ 5 Verpflichtung der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft zur Ausgleichszahlung
(1) Die Organträgerin garantiert den außenstehenden Aktionären der Organgesellschaft für die Dauer dieses Vertrages als angemessenen Ausgleich die Zahlung einer wiederkehrenden Geldleistung (die „Ausgleichszahlung“). Die Ausgleichszahlung beträgt brutto EUR 0,11 je Stückaktie der Organgesellschaft für jedes volle Geschäftsjahr abzüglich von der Organgesellschaft hierauf zu entrichtender Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag gemäß dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Satz. (…)
§ 6 Verpflichtung der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft zur Abfindung
(1) Die Organträgerin ist verpflichtet, auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs der Organgesellschaft dessen Aktien gegen Barabfindung zu erwerben. Die Organträgerin bietet daher den außenstehenden Aktionären der Organgesellschaft als Abfindung für ihre Aktien an der Organgesellschaft eine Barabfindung in Höhe von EUR 2,35 je Aktie an. (…)