ISIN: DE0006171846 / WKN: 617184
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 27.07.2012 mit der Einladung zur Hauptversammlung am 05.09.2012:
Tagesordnungspunkt 7:
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der RCM Beteiligungs Aktiengesellschaft und der SM Capital Aktiengesellschaft
- Die Ausgleichszahlung beträgt brutto EUR 0,12 je Stückaktie der Organgesellschaft für jedes volle Geschäftsjahr abzüglich von der Organgesellschaft hierauf zu entrichtender Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag gemäß dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Satz.
- Die Organträgerin bietet den außenstehenden Aktionären der Organgesellschaft als Abfindung für ihre Aktien an der Organgesellschaft Aktien der Organträgerin an. Das rechnerische Umtauschverhältnis auf der Grundlage des ermittelten Unternehmenswerts in Höhe von EUR 1,6658 je Stückaktie der Organträgerin und in Höhe von EUR 2,0628 je Stückaktie der Organgesellschaft beträgt 1 Stückaktie der Organgesellschaft zu 1,2383 Stückaktien der Organträgerin. Auf Grundlage dieses Umtauschverhältnisses bietet die Organträgerin den Umtausch von Aktien der Organgesellschaft in Aktien der Organträgerin an, wobei Spitzenbeträge von Aktien durch bare Zuzahlung auszugleichen sind. Der außenstehende Aktionär erhält somit für 5 Aktien der Organgesellschaft 6 Aktien der Organträgerin sowie als Ausgleich für den Spitzenbetrag eine bare Zuzahlung in Höhe von EUR 0,32.Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist im gemeinsamen Bericht der Vorstände der RCM Beteiligungs Aktiengesellschaft und der SM Capital Aktiengesellschaft näher erläutert und begründet.
Die Unterlagen nach § 293f AktG können über die Homepage der Gesellschaft bezogen werden.