ISIN: DE000A0LR456 / WKN: A0LR45
Aus der Ad-hoc-Mitteilung vom 5. Januar 2015:
Reguläres Delisting der solarhybrid AG, Brilon
- Am 05.01.2015 hat der Insolvenzverwalter über das Vermögen der solarhybrid AG, Brilon, beschlossen, alle erforderlichen Maßnahmen zum vollständigen Delisting der Insolvenzschuldnerin durchzuführen und hierzu bei der Deutschen Börse AG, Frankfurt bis zum Ablauf des 09.01.2015 einen Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung zu stellen. Es ist beabsichtigt, eine Frist von 6 Monaten für das Wirksamwerden des Widerrufs zu beantragen.
- Die Wertpapiere der Insolvenzschuldnerin sind an der Börse Frankfurt im regulierten Markt (General Standard) zugelassen. Weiterhin werden Sie im Freiverkehr an der Börse Berlin und der Börse Düsseldorf gehandelt. Die Wertpapiere der Insolvenzschuldnerin werden an keinem weiteren organisierten Markt oder entsprechenden Markt eines Drittstaates gehandelt.
- Die Wertpapiere der Insolvenzschuldnerin sind auch nicht an einem weiteren organisierten Markt oder einem entsprechenden Markt eines Drittstaates zugelassen. Eine Zulassung der Wertpapiere der Insolvenzschuldnerin an einem weiteren organisierten Markt oder einem entsprechenden Markt eines Drittstaates ist nicht geplant.
- Das Amtsgericht Arnsberg hat mit Beschluss vom 01.06.2012 (Az.: 21 IN 52/12) über das Vermögen der solarhybrid AG, Brilon, das Insolvenzverfahren eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Axel Kampmann zum Insolvenzverwalter bestellt.