ISIN: DE0006352537 / WKN: 635253
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger nach § 14 SpruchG:
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung einer angemessenen Barabfindung betreffend des Squeeze out der Minderheitsaktionäre der Solarparc AG gibt die SolarWorld AG gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG den nachfolgenden Beschluss des Landgerichts Köln vom 14.01.2016, Az. 91 O 64/12, bekannt:
(…)
hat die 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln nach der mündlichen Verhandlung vom 13.03.2014 am 14.01.2016 durch ihre Mitglieder Reiprich, Keller-Berndorff und von Padberg
beschlossen:
I. Die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als € 8,59 je Inhaberstückaktie werden zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten einschließlich der Kosten der Anhörung der Abfindungsprüfer sowie die Kosten des gemeinsamen Vertreters. Die Antragsteller und die Antragsgegnerin tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
III. Der Geschäftswert sowie der Wert für die vom Antragsgegner zu tragende Vergütung des gemeinsamen Vertreters der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre werden auf € 200.000,– festgesetzt.