ISIN: DE0006352537 / WKN: 635253
- Mit Beschluss vom 14.01.2016 hatte das LG Köln die Anträge der ehemaligen Aktionäre der Solarparc AG zur Bestimmung einer angemessenen Barabfindung abgelehnt (Beschluss vom 14. Januar 2016, Az. 91 O 64/12).
- Gegen diese Entscheidung hatten zwei Antragsteller Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt.
- Mit Beschluss vom 26.09.2016 hat das OLG Düsseldorf die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen (Beschluss vom 26. September 2016, Az. I-26 W 3/16 (AktE))