ISIN: DE000A12UKD1 / WKN: A12UKD
Aus der Ad-hoc Mitteilung der Gesellschaft vom 30.04.2019:
- Die Stellung eines Antrages auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Solvesta AG im Freiverkehr der Düsseldorfer Wertpapierbörse wurde beschlossen.
- Durch den angestrebten vollständigen Rückzug der Solvesta AG vom Kapitalmarkt ist eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten. Aus Sicht des Insolvenzverwalters ergeben sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie der Einstellung des Geschäftsbetriebes für die Gesellschaft aus der Börsennotierung keine signifikanten Vorteile mehr.
- Der Schutz der Anleger im Streubesitz wird dadurch sichergestellt, dass der Widerruf der Zulassung nicht sofort wirksam werden soll. Gemäß § 57 Börsenordnung wird der Widerruf der Zulassung zum Freiverkehr vielmehr nach einem Jahr ab seiner Veröffentlichung durch die Börsengeschäftsführung wirksam.