ISIN: DE0009147207 / WKN: 914720
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 29.06.2021;:
Die Highlight Communications AG, Pratteln, Schweiz, hat der Sport1 Medien AG, Ismaning, Deutschland, heute das förmliche Verlangen gemäß § 327 Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der Sport1 Medien AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Highlight Communications AG gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung beschließen soll (sog. aktienrechtlicher Squeeze Out).
Die Highlight Communications AG ist mit rund 95,195% am Grundkapital der Sport1 Medien AG beteiligt und damit deren Hauptaktionär im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss soll in einer Hauptversammlung gefasst werden, die voraussichtlich im Herbst 2021 stattfinden wird.
Die Höhe der Barabfindung wird vor Einberufung der Hauptversammlung der Sport1 Medien AG von der Highlight Communications AG festgelegt und bekannt gemacht werden und ist von einem gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer zu bestätigen. (…)