ISIN: DE0005493514/ WKN: 549351 – LG Köln / Az.: 82 O 107/18
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 12.11.2018:
Durch Beschluss der Hauptversammlung der SQS Software Quality Systems AG, Köln, vom 10. Juli 2018 sind die Aktien der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. AktG auf die Hauptaktionärin Assystem Deutschland Holding GmbH, München, (als Rechtsnachfolgerin der Assystem Services Deutschland GmbH, München) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 9,39 je Stückaktie übertragen worden.
Beim Landgericht Köln sind zum führenden Aktenzeichen 82 O 107/18 Anträge gemäß § 327 f AktG in Verbindung mit § 1 Nr. 3 SpruchG zur gerichtlichen Festsetzung einer höheren Barabfindung eingegangen.
Als Vertreter der außenstehenden Aktionäre ist gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 SpruchG bestellt worden: (…)