ISIN: DE0005493514/ WKN: 549351
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 03.09.2018:
- Die Hauptversammlung der SQS Software Quality Systems AG, Köln, („SQS“) hat am 10. Juli 2018 die Übertragung der auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der SQS („Minderheitsaktionäre“) auf die Assystem Services Deutschland GmbH, München, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
- Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. August 2018 in das Handelsregister der SQS beim Amtsgericht Köln unter HRB 12764 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der SQS auf die Assystem Services Deutschland GmbH, München, übergegangen.
- Anschließend ist die Assystem Services Deutschland GmbH, München, gemäß § 2 Nr. 1 UmwG auf die Assystem Deutschland Holding GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht München unter HRB 241543, („Hauptaktionärin“) verschmolzen worden. Letztere ist somit Gesamtrechtsnachfolgerin der früheren Hauptaktionärin Assystem Services Deutschland GmbH, München.
- Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 9,39 je auf den Namen lautender Stückaktie der SQS.
- Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Köln ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.
- Die Barabfindung ist vom Zeitpunkt der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der SQS an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. (…)