DE000A2BPK83 / WKN: A2BPK8
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 29.05.2020:
Die außerordentliche Hauptversammlung der Kontron S&T AG mit Sitz in Augsburg vom 13. März 2020 hat gemäß §§ 327a ff. AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Kontron S&T AG („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die S&T AG mit Sitz in Linz/Österreich („Hauptaktionärin“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen („Übertragungsbeschluss“). Der Übertragungsbeschluss wurde am 25. Mai 2020 in das Handelsregister der Kontron S&T AG beim Amtsgericht Augsburg (HRB 31910) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Kontron S&T AG auf die Hauptaktionärin übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Kontron S&T AG eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 5,68 je auf den Namen lautende Stückaktie der Kontron S&T AG. Die Barabfindung ist gemäß § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. (…)