ISIN: DE0007251803 / WKN: 725180
Aus der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft am 02.02.2018:
Tagesordnungspunkt 1
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der STADA Arzneimittel AG und der Nidda Healthcare GmbH
Die Nidda Healthcare GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist eine mittelbare Tochtergesellschaft der Nidda Topco S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg. Gesellschafter der Nidda Topco S.à r.l. sind die Universe Luxembourg S.C.A. und Ciddan S.à r.l. mit einer Kapital- und Stimmbeteiligung in Höhe von jeweils 50 %, die ihr Verhalten auf der Grundlage eines Konsortialvertrags und einer Gesellschaftervereinbarung abstimmen. Die Universe Luxembourg S.C.A. ist eine mittelbare Tochtergesellschaft der Bain Capital Investors, LLC und die Ciddan S.à r.l. ist eine mittelbare Tochtergesellschaft der Cinven (Luxco 1) S.A.
Die Nidda Healthcare GmbH und die STADA Arzneimittel AG haben am 19. Dezember 2017 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) abgeschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit neben der Zustimmung der Hauptversammlung der STADA Arzneimittel AG auch der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Nidda Healthcare GmbH. Die Gesellschafterversammlung der Nidda Healthcare GmbH hat dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags am 19. Dezember 2017 bereits zugestimmt.
Vorstand und Aufsichtsrat (durch seinen ad hoc gebildeten BGAV-Ausschuss) schlagen vor, dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 19. Dezember 2017 zwischen der STADA Arzneimittel AG als beherrschtem Unternehmen und der Nidda Healthcare GmbH als herrschendem Unternehmen zuzustimmen.
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