ISIN: DE0007251803 / WKN: 725180 – LG Frankfurt a. M. – Az.: 3-05 O 38/18
Aus der Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger vom 03.09.2018:
Mehrere Aktionäre haben gegen die Nidda Healthcare GmbH gem. § 1 Nr. 1 SpruchG Anträge auf gerichtliche Bestimmung der baren Abfindung (§ 305 AktG und gerichtliche Bestimmung des angemessen Ausgleichs (§ 304 AktG) gestellt auf Grund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages v. 19.11.2017 zwischen der Nidda Healthcare GmbH als herrschendem und der Stada Arzneimittel AG als beherrschten Unternehmen.
In diesem Spruchverfahren wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:
Rechtsanwalt
Dr. Martin Weimann
Prenzlauer Allee 8,
10405 Berlin
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.