ISIN: DE0007251803 / WKN: 725180
Aus der Mitteilung der Nidda Healthcare Holding AG am 10.07.2017:
Bieterin:
Nidda Healthcare Holding AG
Zielgesellschaft:
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft
- Am 10. Juli 2017 hat die Nidda Healthcare Holding AG (die ‚Bieterin‘), eine Holdinggesellschaft, die gemeinschaftlich durch Fonds kontrolliert wird, die von Bain Capital Private Equity (Europe), LLP und Cinven Partners LLP beraten werden, entschieden, den Aktionären der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft (die ‚Gesellschaft‘) im Wege eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche nennwertlosen Namensaktien der Gesellschaft (ISIN DE0007251803) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2,60 je Aktie (die ‚STADA- Aktien‘) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 65,53 je STADA- Aktie in bar zu erwerben (das ‚Angebot‘). - Darüber hinaus sollen die Aktionäre der Gesellschaft an der von dem Vorstand der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 vorgeschlagenen Dividende in Höhe von EUR 0,72 je STADA-Aktie partizipieren, wodurch der Gesamtwert des Angebots insgesamt EUR 66,25 je STADA-Aktie beträgt.
- Dieses Angebot folgt dem ursprünglichen Versuch der Bieterin, sämtliche STADA-Aktien gegen Zahlung einer baren Gegenleistung nach Maßgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre derGesellschaft, veröffentlicht am 27. April 2017 und geändert am 7. Juni 2017, zu erwerben (das ‚Ursprüngliche Angebot‘). Am 27 Juni 2017 gab die Bieterin bekannt, dass die Mindestannahmeschwelle von mindestens 67,5% der STADA-Aktien beim Ablauf der Annahmefrist des Ursprünglichen Angebots nicht erreicht worden und das Ursprüngliche Angebot damit erloschen ist.
- Am 10. Juli 2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (‚BaFin‘) der Bieterin, nach entsprechender Zustimmung der Gesellschaft, eine Befreiung von der einjährigen Sperrfrist für die Abgabe eines erneuten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 26 Abs. 2 WpÜG erteilt.
- Zwischen dem 30. Juni und dem 10. Juli 2017 hat die Bieterin verschiedene Andienungsvereinbarungen mit Aktionären der Gesellschaft abgeschlossen, in denen sich die Aktionäre verpflichtet haben, das Angebot der Bieterin mit sämtlichen von ihnen derzeit gehaltenen STADA-Aktien (insgesamt 12.221.410 STADA-Aktien, was ca. 19.6% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft entspricht) und zukünftig erworbenen STADA-Aktien anzunehmen. Die Andienungsvereinbarungen stellen ‚Instrumente‘ im Sinne des § 25 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dar.
- Das Angebot wird unter anderem bedingt auf das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 63% der STADA-Aktie (ohne eigene Aktien) sein.
- Im Übrigen erfolgt das Angebot zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen. Die Angebotsunterlage (in Deutsch und einer nicht bindenden englischen Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Angebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger und im Internet unter http:// www.niddahealthcare-angebot.de veröffentlicht.