ISIN: DE000A0Z23N2 / WKN: A0Z23N
Aus der Bekanntmachung der Frankfurter Wertpapierbörse vom 01.04.2016:
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) hat am 31. März 2016 gegenüber der STRABAG AG, Siegburger Straße 241, 50679 Köln, den folgenden Beschluss erlassen:
1. Der Widerrufsbescheid vom 12. Oktober 2015 (Az.: W2015/25) wird gemäß § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 HVwVfG i.V.m. §§ 52 Abs. 9, 39 Abs. 2 BörsG in der Fassung von Art. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie – Änderungsrichtlinie vom 20. November 2015 (BGBl. I S.2029) von Amts wegen widerrufen.
2. Die sofortige Vollziehung des Widerrufs des Widerrufsbescheids vom 12. Oktober 2015 wird angeordnet.
3. Der Bescheid ergeht gebührenfrei.
4. Der Widerruf gemäß Ziff. 1 des vorliegenden Bescheidtenors und die Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß Ziff. 2 des Bescheidtenors treten am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Bescheids auf der Internetseite (www.xetra.com) in Kraft.
Dieser Bescheid und seine Begründung können in den Geschäftsräumen der Geschäftsführung der FWB, c/o Deutsche Börse AG, Listing Services, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, an
Werktagen jeweils in der Zeit von 9 bis 17 Uhr eingesehen werden.