ISIN: DE000A0Z23N2 / WKN: A0Z23N
Aus der Ad-hoc-Mitteilung / Pressemitteilung vom 20.02.2014 um 09:18:
- Der Vorstand der STRABAG AG hat heute beschlossen, im Hinblick auf die Aktien der STRABAG AG bei der Geschäftsführung der FrankfurterWertpapierbörse den Widerruf der Zulassung zum Regulierten Markt (General Standard) nach § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 derBörsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
- Zugleich soll mit Blick auf eine erwartete Änderung der dortigen Börsenordnung ein entsprechender Antrag bei der Börse Düsseldorf gestellt werden.
- Der Beschluss zur Antragstellung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats, der am 11. März 2014 turnusgemäß tagen wird.“
In der Pressemitteilung heißt es dann außerdem u.a.:
Der Schutz der Anleger im Streubesitz ist dadurch sichergestellt,
- dass der Börsenrückzug nicht sofort wirksam wird,
- sondern erst nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten (Frankfurt) bzw.
- voraussichtlich zwölf Monaten (Düsseldorf) nach Veröffentlichung des Widerrufs.
Bis dahin können die Aktionäre ihre Aktien wie bisher über die Börse handeln.