Aus der Bekanntmachung der Geselllschaft vom 26.11.2020:
Auf entsprechenden Antrag von Herrn Thomas Toporowicz (nachfolgend „Antragsteller“) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend „BaFin“) mit Bescheid vom 11.10.2019 diesen von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an der Ströer SE & Co. KGaA, Köln, zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. (…)